this post was submitted on 27 Mar 2025
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Deutschland

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[–] B0rax@feddit.org 35 points 3 days ago (1 children)

Die Angeklagte habe den Mann nach der Belästigung zur Rede gestellt. Dann habe sie ein Messer gezückt, sieben Zentimeter Klingenlänge, zwei Zentimeter Klingenbreite. Damit habe sie Stichbewegungen in Richtung des Mannes gemacht, bis der zurückwich. Als sie noch einmal eine Bewegung machte, habe der Mann ihren Arm mit gegriffen, sie habe sich aus dem Griff befreit und mit dem Messer in den Oberkörper des Mannes gestochen. Der Mann verlor so viel Blut, dass er binnen weniger Sekunden starb. Die Angeklagte stellte sich später der Polizei.

Also ich weiß ja nicht, wenn der Mann sie dann noch am Arm packt, kann man schon verstehen dass die Frau Panik bekommt und sich verteidigen will. Nachdem es sich vorher eher nach einem Abschrecken liest.

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 27 points 3 days ago (2 children)

Sehe ich sogar noch schärfer: Klarer Fall von Notwehr:

Es gibt in Deutschland bei der Notwehr keine Rechtsgüterabwägung, sofern kein extremes Missverhältnis vorliegt. Das sie das Messer erst angedroht hat war definitiv proportional und wenn der Angreifer ihren Arm greift, dann ist das auch der Punkt an dem weiteres Handeln definitiv geboten ist.

Deutschland hat ein sehr scharfes Notwehrrecht und das ist auch gut so. Unterlasse einfach rechtswidrige Angriffe auf andere, dann hast du von der Seite wenig zu befürchten.

[–] superkret@feddit.org 10 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (2 children)

Blöd gefragt: Wenn sie den Mann mit dem Messer bedroht und Stichbewegungen in seine Richtung macht, darf er dann in Notwehr versuchen, ihren Arm festzuhalten um es ihr zu entwenden?

[–] Don_alForno@feddit.org 15 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (1 children)

Das kommt drauf an, ob sein ursprünglicher Angriff als beendet gelten kann. Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.

Geht er auf der Rolltreppe vier Stufen rückwärts auf deutlichen Abstand und sie folgt ihm, dann ist das evtl eine neue Situation mit Notwehr seinerseits. Ist sein Zurückweichen nur so ein Alibi Zurückzucken um ein paar cm, dann eher nicht.

(Bin nicht vom Fach)

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 4 points 2 days ago

Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.

Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.

Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.

[–] homoludens@feddit.org 6 points 3 days ago

Wenn es ihrerseits Notwehr war, war es kein rechtswidriger Angriff ihrerseits. Dann ist es keine Notwehr seinerseits.

[–] homoludens@feddit.org 4 points 3 days ago

Die Frage dürfte vor allem sein, ob die Notwehrsituation nicht (erstmal) schon beendet war, als sie das Messer zum ersten Mal gezückt und die Stichbewegungen gemacht hat.

[–] d_k_bo@feddit.org 28 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (1 children)

Ohne in diesem Fall Stellung beziehen zu wollen, finde ich es wichtig zu bedenken, dass in Fällen körperlicher Unterlegenheit das Zufügen lebensbedrohlicher Verletzungen womöglich das einzige Mittel der Notwehr ist, das in der Lage ist, die angegriffene Person sicher zu schützen.

[–] Ozymandias1688@feddit.org 17 points 3 days ago

Leider haben deutsche Gerichte in der Vergangenheit das anders gesehen. Vom grünen Tisch aus ist das eben anders betrachtet als in der Situation. Wenn ich Richter wäre, würde ich das Schicksal, so tragisch es auch ist, als "fuck around and find out" abhaken. Belästige keine Frauen und es muss sich auch keine wehren.

[–] bjoern_tantau@swg-empire.de 13 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

Der wollte doch sterben! Hat sich schließlich kein Kettenhemd angezogen. Außerdem hat der Körper Mechanismen, um mit Mord umzugehen. Wäre es ein echter Mord und nicht von ihm gewollt gewesen, dann hätte sein Körper einfach automatisch die Blutung gestoppt.

Das kann man sogar wissenschaftlich belegen. Schneidet oder piekst euch irgendwo und ihr könnt zusehen, wie die Blutung stoppt! Der wollte es so!

[–] RoflmasterBigPimp@feddit.org 14 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (1 children)

Ob sie das Messer nach dem Prozess wieder haben wolle, fragt die Richterin, als sie am Ende der Sitzung am Mittwoch über die Beweisgegenstände spricht. „Nein, ich würde es sowieso zerstören wollen“, sagt die Angeklagte.

Komische Frage.

Naja das ist halt der "find out"-Teil.

Soweit ich das verstehe ist es ja eindeutig das der Typ sie belästigt hat. Hätte Sie ihn gleich Umbringen müssen? Nein. Aber ich glaube ihr durchaus das dass ein Versehen war und all das hätte sich verhindern lassen wenn der Typ kein widerwärtiger Perverser gewesen wäre. Ich hoffe sie kommt frei. Jedoch so oder so hoffe ich das solche Schlagzeilen dafür sorgen das Mann sich das zwei Mal überlegt ob man ein widerwärtiges Stück Scheiße sein will oder eben nicht.

[–] NeoNachtwaechter@lemmy.world 2 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (1 children)

Komische Frage.

Komische Antwort. Hast du je von jemandem gehört, der sein Messer zerstören will?

Ich denke, die Frage geht in die Richtung von: "Wie sehr lieben haben Sie ihr Messer?" "Wie waffengeil sind Sie?"

Bei der Beurteilung einer Notwehr muss man prüfen, welche verschiedenen Mittel jemandem zur Verteidigung zur Verfügung standen. Ein Aspekt davon ist, wie gut die Angeklagte mit dem Messer umgehen konnte.

Und für diese Antwort, vermute ich,hat ein erfahrener Anwalt gut bei der Vorbereitung geholfen.

[–] RoflmasterBigPimp@feddit.org 2 points 1 day ago (1 children)

Meinst du?

Ich kann mir das schon vorstellen das wenn ich jemanden mit was-auch-immer ausversehen umgebracht habe, das ich das nicht mehr haben wollen würde.

Aber kann auch gut sein das das Teil einer Strategie ist 🤔

[–] NeoNachtwaechter@lemmy.world 2 points 14 hours ago

Meinst du?

Na ja, jedenfalls bin ich mir sicher, dass die Frage einen Hintergedanken hatte.

Denn dass beschlagnahmte Sachen hinterher irgendwann zurückgegeben werden, ist ja im Verfahren ganz normal vorgeschrieben und so ein gähnlangweiliges Detail muss ein Richter wohl kaum erwähnen.

[–] NeoNachtwaechter@lemmy.world 17 points 3 days ago

gibt es mehrere Videos von Überwachungskameras. Die Richterin lässt einen Zusammenschnitt abspielen. Immer wieder die Rolltreppe und die Unterführung, der Mann und die junge Frau, aus verschiedenen Perspektiven. Was genau zwischen beiden passiert, als die Frau zusticht, ist schwer zu erkennen, die Tat dauert wenige Sekunden

Das Verhalten des Mannes, das die Kameras anscheinend zeigen, verstehe ich als "nahe dranbleiben" und das muss man IMHO als Fortsetzung seines Angriffs werten.

Oder, im Umkehrschluss betrachtet:

Wäre es anders gewesen, also hätte der Mann seinen Angriff wirklich schon beendet gehabt, bevor sie zusticht (wie der Staatsanwalt argumentiert), dann wäre das am Abstand der Personen deutlich zu erkennen gewesen, denn dann wäre er vor dem Messer immer weiter zurückgewichen oder weggerannt.

[–] ardorhb@discuss.tchncs.de 13 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (2 children)

Puh bin gespannt wie das ausgeht.

Meine komplett laienhafte Meinung: An sich geht jemanden zu erstechen, auch nach einer sexuellen Belästigung, schon zu weit bzw. für mich über berechtigte Notwehr hinaus.
Allerdings scheint der Mann dann ja, als Reaktion auf die Drohung mit dem Messer, nochmal nach ihr gegriffen zu haben. Da seh ich irgendwie schon eine Gefahrensituationen die ihre Reaktion gerechtfertigt.

Durchaus ne komplexe Frage, wo hier unrecht anfängt. Ich persönlichen tendiere dazu das der Frau in dieser Situation eher nichts vorzuwerfen ist.

[–] ValiantDust@feddit.org 10 points 3 days ago

Das Problem ist halt, dass bei sexueller Belästigung für die Frau oft auch die Gefahr einer Vergewaltigung mitschwingt, vor allem, wenn wie hier noch eine körperliche Komponente dabei ist.

Dieses Gefühl stimmt natürlich nicht immer, aber kann mir schon vorstellen, dass man in so einer Situation nicht abwarten will, bis es zu spät ist, um zu reagieren.

[–] Tudsamfa@lemmy.world 4 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

Scheint ja gerade nicht ewähnt worden zu sein, vermutlich weil das gerade Teil des Prozesses sein wird: Wie konnte der Mann nach dem Arm greifen, nachdem er schon zurückgewichen ist? Hätte er im nächsten Moment den zweiten Schritt zurück gemacht und die Frau wollte ihre Drohung mit einem Schritt nach vorn unterstreichen? Oder war der Depp nach einen Schritt stehengeblieben und dann den Schritt wieder nach vorne zum Greifen des Armes gegangen?

[–] space_cat07@lemm.ee 8 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (1 children)

Soweit ich das aus dem Artikel herauslesen kann ,war die Tat, der Griff an den Po, schon zu Ende. Anschließend wurde der Mann von der Frau zu Rede gestellt. Dabei wird ein Messer gezogen und damit gedroht. Der Mann weicht zurück, anschließend macht die Frau erneut Stich Bewegungen Richtung dem Mann. Der Mann greift den Arm der Frau. Die Frau sticht dem Mann in die Brust, der Mann verblutet.

Die Tat hat mitten am Tag (15 Uhr) in der Nähe einer Rolltreppe am Hauptbahnhof statt gefunden. Die Bedrohungslage bei der man sich sofort "bis zum Blut" verteidigen muss, sehe ich hier nicht gegeben.

Mein Eindruck ist eher, dass die Frau (zu Recht) vom Verhalten des Mannes angepisst war und sich dies nicht bieten lassen wollte. Daher stellt sie ihn anschließend zur Rede. Nachdem dies wohl nicht den gewünschten Effekt hatte, wird versucht mit dem Messer nach zu helfen - was dann eskaliert ist - eine Tötungsabsicht würde ich zwar nicht unterstellen, aber eine Verletzung wurde zumindest billigend in Kauf genommen.

[–] homoludens@feddit.org 5 points 3 days ago

Dass eine Verletzung billigend in Kauf genommen wird, ist durchaus üblich bei Notwehr ;) Wichtig dürfte hier vor allem sein, ob es noch ein gegenwärtiger Angriff durch den Typen war oder nicht.

[–] Zacryon@feddit.org 1 points 2 days ago

Ihre Mutter, die später als Zeugin aussagt, widerspricht dem zum Teil, sie habe von Drogen nichts mitbekommen. Sie könne sich nur an einen Fall von sexueller Belästigung erinnern, da habe ein Kollege ihre Tochter angehalten, sich sexy anzuziehen, mit engen Leggings.

Ah ja, wieder diese tollen Mütter, die von nichts gewusst haben wollen und auf deren Aussage immer 100 % Verlass ist, weil sie natürlich absolut alles mitbekommen.

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 9 points 3 days ago (1 children)
[–] Successful_Try543@feddit.org 5 points 3 days ago (2 children)

Und dass sie nach der erfolgten Notwehr das Weite sucht und nicht bei dem "Opfer" bleibt um Hilfe zu rufen, ist m.E.n. menschlich und verständlich.

[–] NeoNachtwaechter@lemmy.world 5 points 3 days ago

Auch dem, den du gerade abgewehrt hast, bist du möglicherweise (z.B. wenn weit und breit niemand sonst ist) danach zur Hilfeleistung verpflichtet.

[–] homoludens@feddit.org 4 points 3 days ago (1 children)

Vor allem: wenn er nach wenigen Sekunde bereits tot war, was soll man da machen?

[–] Successful_Try543@feddit.org 3 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (1 children)

Wahrscheinlich reanimieren bis der Arzt kommt, also wörtlich. Beim Ersthelfer-Lehrgang hat man uns gesagt, dass man als Laie keinen Puls fühlen soll usw.

[–] Schnabeltierplaisir@feddit.org 3 points 3 days ago (2 children)

Beim Ersthelfer-Lehrgang hat man uns gesagt, dass man als Laie keinen Puls fühlen soll usw.

Magst du das mal erläutern? Soll das allgemein gelten? Wie soll man denn bei einer bewusstlosen Person feststellen, ob Reanimation erforderlich ist oder nicht?

[–] Successful_Try543@feddit.org 3 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

Es ging mir hauptsächlich darum, dass man als Laie nicht prüft, ab die betreffende Person bereits tot ist, solange keine "mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen" vorliegen.

An sonsten, siehe den Kommentar von @trollercoaster@sh.itjust.works
Beim Testen des Puls fühlt man als Laie schnell mal seinen eigenen und nicht den des Unfallopfers. Daher taugt der nicht wirklich als Kriterium. Wenn der Brustkorb sich erkennbar hebt und senkt, wird die Person in die stabile Seitenlage gebracht. Wenn nicht, dann wird mit der Reanimation begonnen.

Gelehrt wird aktuell, wenn keine Atmung vorhanden.

[–] Jumi@lemmy.world 5 points 3 days ago

Bis zum bitteren Ende.

Freispruch wäre die einzige gerechte Entscheidung. Sexuelle Belästigung kann sehr schnell zu sexueller Gewalt und Tod führen. Die Frau hat diese Ereigniskette sehr effizient unterbunden.