Die Angeklagte habe den Mann nach der Belästigung zur Rede gestellt. Dann habe sie ein Messer gezückt, sieben Zentimeter Klingenlänge, zwei Zentimeter Klingenbreite. Damit habe sie Stichbewegungen in Richtung des Mannes gemacht, bis der zurückwich. Als sie noch einmal eine Bewegung machte, habe der Mann ihren Arm mit gegriffen, sie habe sich aus dem Griff befreit und mit dem Messer in den Oberkörper des Mannes gestochen. Der Mann verlor so viel Blut, dass er binnen weniger Sekunden starb. Die Angeklagte stellte sich später der Polizei.
Also ich weiß ja nicht, wenn der Mann sie dann noch am Arm packt, kann man schon verstehen dass die Frau Panik bekommt und sich verteidigen will. Nachdem es sich vorher eher nach einem Abschrecken liest.