Deutschland
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Das beruht auf dem Grundgesetz.
Wer das in Frage stellt, muss zuerst mal noch ein Stück weiter denken:
Warum darf die Bundeswehr grundsätzlich nicht im Innern für Polizeiaufgaben eingesetzt werden? Damit sie nicht von einer übergriffigen Regierung mißbraucht und gegen uns (z.B. gegen bestimmte Wählergruppen oder Volksgruppen) verwendet werden kann. Denkt darüber nach! Das ist eine wichtige Sicherung der Demokratie.
Warum sollte man Zivilschutz-Behörden nicht zu Armeeteilen "umkommandieren"? Vielleicht haben die Leute dort Gewissensgründe, aus denen sie nicht Soldaten werden können. Vielleicht arbeiten sogar gerade solche Menschen gerne im Zivilschutz. Sowas ist entweder strikt zu respektieren, oder man muss den Leuten schon vor der Einstellung diese Gewissensfrage stellen (und in Kauf nehmen, dass Personal für den Zivilschutz dann schwerer zu finden sein wird).
Der Punkt hier ist ja ein anderer: Wenn andere Länder diverse Aufgaben militärisch organisieren, die wir eben nicht militärisch organisieren, dann muss das irgendwie auch in die Prozentziele einberechnet werden. Woanders macht das Militär den Katastrophenschutz, bei uns aus diversen Gründen das THW. Frankreich, Italien und Spanien haben militärisch organisierte Polizei, wir die Bundespolizei und die ganzen Bereitschaftstruppen. Da braucht man sich auch nicht viel vormachen, im Kriegsfall ist das THW natürlich als Pioniertruppe unterwegs und die Bereitschaftspolizei auch sofort im Militäreinsatz und daher sollte man das irgendwie einberechnen in die Verteidigungsziele. Dafür muss man jetzt nicht unbedingt jede freiwillige Feuerwehr paramilitärisch organisieren, am Ende muss man halt Landesverteidigung entsprechend einrechnen egal wie das jetzt organisiert ist.