Merion

joined 1 year ago
[–] Merion@feddit.de 2 points 11 months ago

Dafür hast du auch 3 Wochen nach Bestellung (und im Gültigkeitszeitraum) immer noch kein Ticket.

[–] Merion@feddit.de 6 points 11 months ago (5 children)

Gehört aber halt auch zur Wahrheit, dass die Grünen bei der Bundestagswahl auch bereits überraschend schlecht abgeschnitten hatten. Umfragen hatten sie ja vorher bei bis zu 28% gesehen.

Bei den potentiellen Grünenwählern haben sie offensichtlich halt tatsächlich stark verloren.

[–] Merion@feddit.de 2 points 1 year ago (2 children)

Das Problem ist halt, dass ordentlich dämmen kostet, je nach Ursprungszustand auch gern mal sechsstellig. Das amortisiert sich dann einfach nicht und überfordert die Hausbesitzer.

[–] Merion@feddit.de 3 points 1 year ago

Direkt im Umkreis gibt es das leider nicht. Ich müsste dann in die nächste Großstadt und dann bin ich schon wieder so lange unterwegs, dass es sich nicht lohnt.

[–] Merion@feddit.de 11 points 1 year ago (2 children)

Einzelarbeitsplatz waren 161 Euro, oder? So teuer finde ich das gar nicht. Du willst den Coworking Space ja in einem Gebiet, in dem du den Raum auch als Wohnung vermieten kannst. Also mit relativ hohen Quadratmeterpreisen. Dann hast du noch sowas wie Putzfrau, Hausmeister, damit alles sauber ist und funktioniert.

Ich fände es tatsächlich gar nicht so doof, sowas in der Nähe zu haben. Ich sitze nur im Homeoffice und ich bin Single. So ein paar soziale Kontakte mit anderen fände ich gar nicht schlecht. Büro von der Firma ist 70km entfernt, das ist mir für regelmäßiges Pendeln zu weit, außerdem sitzen die Kollegen, mit denen ich vor allem zusammen arbeite, in einer anderen Stadt.

Ich fände so einen Coworking-Space in Lauf- oder Fahrradreichweite, bei dem ich aus dem Haus komme und mich mit anderen ein wenig austauschen kann, gar nicht schlecht.

[–] Merion@feddit.de 4 points 1 year ago

Ja, ein dedizierter Schreibtisch ist nett. Aber ich finde mit einem Laptop ist man so flexibel, dass man nicht unbedingt einen extra Arbeitsplatz braucht.

Ich habe halt gern zwei Monitore. Mit dem Laptop kann ich natürlich auch arbeiten, aber es wird schnell unkomfortabel.

[–] Merion@feddit.de 3 points 1 year ago (1 children)

Ich weiß nicht, ob man das so gut riecht. Kann ja auch sein, dass du deine Frau und Kinder gerade eingesammelt hast und auf dem Weg dahin noch eine geraucht hast. Das wäre ja erlaubt.

[–] Merion@feddit.de 6 points 1 year ago (4 children)

Wie wird sowas in den anderen Ländern überwacht? Stelle ich mir nämlich doch eher schwierig vor. Derjenige kann ja die Zigarette einfach ausdrücken. Ich nehme jetzt mal an, dass das Rauchen nur verboten ist, wenn Kinder oder Schwangere tatsächlich anwesend sind und nicht, wenn sie sich erst hinterher ins Auto setzen.

Prinzipiell finde ich das schon gut, aber das müssten die Strafen schon ordentlich hoch sein, damit das einen echten Erziehungseffekt hat. Bei geringen Strafen wird das ein starker Raucher wahrscheinlich einfach mit einpreisen.

[–] Merion@feddit.de 1 points 1 year ago (1 children)

Dafür hast du die Erststimme bei der Bundestagswahl.

[–] Merion@feddit.de 1 points 1 year ago (3 children)

Wir haben im Herbst Landtagswahlen. Je nachdem, wie das Echo auf die Änderungsvorschläge der Opposition ist, wird der Regierung gar nichts anderes übrig bleiben, als den ein oder anderen Punkt mit zu berücksichtigen. Das GEG ist ja eh schon nicht besonders gut für die Umfragewerte.

Außerdem sind die Abgeordneten unabhängig. Was willst du machen? Verbieten, dass es irgendwelche Konsequenzen hat, wenn du dich als Abgeordneter gegen den Rest deiner Fraktion stellst? Denn bestrafen kannst du das ja schon jetzt nicht und den Unwillen des Rests der Koalition verhindern, wenn gerade relativ spektakulär eine Gesetzesvorlage gescheitert ist, wirst du auch mit einem BVerfG-Spruch nicht.

[–] Merion@feddit.de 2 points 1 year ago (5 children)

Die Union oder die Linke können aber sehr wohl Kritik üben und Änderungsvorschläge einbringen. Die können sie auch dann einbringen, wenn sie das Gesetz als Ganzes nicht ok finden. Außerdem hast du eine öffentliche Diskussion und nicht nur hinter verschlossenen Türen. Das ist Aufgabe des Parlaments und der können sie nicht nachkommen, wenn sie das Gesetz erst kurz vor der Abstimmung überhaupt vorliegen haben.

Dass das möglicherweise gegen alle Widerstände und ohne Kompromisse von der Regierungskoalition durchgepeitscht wird, ist nichts Positives und dass das BVerfG hier das Parlament stärkt, ist gut und richtig.

[–] Merion@feddit.de 2 points 1 year ago (7 children)

Weil die Rechte der Parlamentarier sonst beschnitten wären, finde ich als Grund tatsächlich wichtig. So mit Gewaltenteilung, Demokratie und sowas.

 

Zwei der bekanntesten Täter in Missbrauchsskandalen gehörten der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft an. Die hat nun aufarbeiten lassen, wie sie mit Hinweisen umgegangen ist – das Ergebnis ist erschütternd.

Lehrer, die sich an ihren Schülerinnen und Schülern vergingen, sie sexuell missbrauchten – wie groß das Problem jahrzehntelang war und wie klein die Bereitschaft, darüber zu reden, dafür stehen zahlreiche inzwischen dokumentierte Fälle. Wo aber stand die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE) in all den Jahren, der Spitzenverband der Erziehungswissenschaft? Hatte er von den Übergriffen nichts mitbekommen – oder wollte er nichts mitbekommen? Das hat die Fachgesellschaft nun selbst vom Wiener Institut für Konfliktforschung untersuchen lassen. Ergebnis: Die DGfE hat in der Vergangenheit geradezu systematisch weggesehen, wenn es um sexualisierte Gewalt in den eigenen Reihen ging, und die Täter dadurch geschützt.

In der Untersuchung ging es um die Frage, wie sich die DGfE im Hinblick auf die Missbrauchsfälle an der hessischen Odenwaldschule und auf ein Berliner Pädosexuellen-Netzwerk verhalten hat. Die inzwischen gestorbenen Haupttäter Gerold Becker, Schulleiter am Eliteinternat Odenwaldschule, und der Psychologe und Sexualwissenschaftler Helmut Kentler waren Mitglieder der DGfE. Zu Kentler, der maßgeblich daran mitgewirkt hatte, dass Pflegekinder vom Berliner Senat an alleinstehende Pädosexuelle vermittelt wurden, finde sich in den internen Unterlagen so gut wie nichts, obwohl seine Haltung schon früh öffentlich thematisiert worden sei.

Einen Warnbrief besorgter Eltern der Odenwaldschule an die DGfE wiederum habe der Verband 1999 nicht selbst zum Anlass für eine Untersuchung gegen Becker genommen, sondern die Eltern aufgefordert, einen Antrag zu stellen, damit sich der hauseigene Ethikrat damit beschäftigen könne. Der habe sich dann aus formalen Gründen für unzuständig erklärt.

Erst ab 2010 habe sich die Haltung der DGfE grundsätzlich geändert. Bis dahin habe die Fachgesellschaft ihre »professionsethische Verantwortung nicht wahrgenommen«, so die Gutachter. Die wenigen vorgefundenen Dokumente zum Thema sprächen für »eine fehlende kritische Distanzierung zu sexuellen Kontakten in Autoritätsbeziehungen bis in die 2000er Jahre«.

 

Ich habe gesehen, dass r/EatCheapAndHealthy zu kbin migriert ist: https://kbin.social/m/eatcheapandhealthy

Wonach muss ich jetzt unter Communitys suchen, damit ich das finde? Ich weiß, dass kbin federated ist und ich habe auch andere Communitys von da schon gefunden. Aber blicke irgendwie nicht, welche URL oder welches Kürzel jetzt in die Suche muss, damit das auch wirklich auftaucht.

Kann mir wer helfen?

 

In der Corona-Pandemie half der Staat schnell und unbürokratisch. Jetzt schauen die Behörden genauer hin. Für viele Unternehmen wird das ungemütlich. Ein Gastbeitrag.

Die Pandemie ist überstanden, Arbeitsplätze blieben erhalten, Unternehmen wurden gerettet. All das gelang auch dank staatlicher Hilfe: Die Antragstellung bei den Überbrückungshilfen war mühsam. Es dauerte, bis der positive Bescheid kam. Doch das Geld floss, wie es die Regierung versprochen hatte. Und nun kommt 2023 die überraschende E-Mail vom Steuerberater: Ein Rückforderungsbescheid sei eingegangen. Alle Überbrückungshilfen werden zurückgefordert – insgesamt ein Millionenbetrag. Zahlbar innerhalb eines Monats, sonst drohen Vollstreckungsmaßnahmen und hohe Zinsen.

Was sich wie ein Albtraum anhört, ist für Hunderte von Unternehmen schon bittere Realität – und noch viele Tausende werden folgen. Denn sie trifft nun eine rechtliche Besonderheit: Alle staatlichen Überbrückungshilfen während der Corona-Pandemie wurden unter dem Vorbehalt der vollständigen Überprüfung und Rückforderung gewährt. Die Unternehmen müssen Schlussabrechnungen einreichen, bis zum 30. Juni oder, nach beantragter Fristverlängerung, bis zum 31. Dezember 2023. Alle Daten kommen erneut auf den Prüfstand. Dabei bedienen sich die Bewilligungsstellen großer Beratungsunternehmen, die sie unterstützen sollen. Tausende Berater stehen bereit. Kein Wunder: Allein die Überbrückungshilfe III haben über 500.000 Unternehmen in Deutschland beantragt, und es wurden mehr als 33 Milliarden Euro ausbezahlt. Und nun wird neu geprüft – oder erstmals?

Denn wenn man Steuerberater fragt, hört man unisono: 2021 wurde fast alles genehmigt. Es gab kaum Nachfragen. Die rechtlich schwammigen Bedingungen wurden zugunsten der Unternehmen ausgelegt, wenn die Unternehmen ergänzende Angaben machten. Es galt, Arbeitsplätze zu retten. Doch mit Antritt der Ampelkoalition änderte sich dies. Es wurde nicht nur genauer hingeschaut und so dauerte die Antragsbearbeitung oft monatelang – das wäre noch zu verschmerzen. Nein, viel schlimmer: Die Rechtslage wurde plötzlich oft ganz anders beurteilt als noch im Jahr 2021. Was früher unbedenklich erschien, wurde nun problematisiert. Oder Anträge abgelehnt und Rückforderungen erlassen mit dem offenen Hinweis, dass nach Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium nun eine andere Ansicht vertreten werde.

Große Insolvenzgefahr?

Das betrifft alle Branchen. Industrieunternehmen wie zum Beispiel Autozulieferern oder Maschinenbauern wird plötzlich vorgehalten, ihr Umsatzeinbruch sei 2021 doch nicht „coronabedingt“ gewesen, was aber Voraussetzung der Förderung sei. Die Behörde ist der Ansicht: Das Kundenverhalten habe sich allgemein geändert. Selbst bei Friseuren heißt es mit staatlicher Kälte: Die Menschen nutzen deren Dienstleistungen eben weniger, vielleicht inflationsbedingt. Exportorientierte Unternehmen müssen sich belehren lassen, dass ihre Produkte im Ausland wohl schlicht weniger gefragt seien als früher. Viele Unternehmer macht so etwas fassungslos. Bis zum 31. Dezember 2019 war das Unternehmen gesund, dann brechen Umsätze um mehr als 80 Prozent ein – und das soll nicht auf Corona beruhen? Darauf gehen die Behörden oft nicht ein.

Ähnlich hart ist die Praxis nun bei dem Thema „Unternehmensverbund“, vor allem in den Branchen der Gastronomie und der Hotellerie. Wenn Unternehmen rechtlich zu einem Unternehmensverbund gehören, müssen sie das im Rahmen der Antragstellung offenlegen – und der Verbund soll gemeinsam beantragen, nicht jedes Unternehmen einzeln. Das verhindert Mitnahmeeffekte. Doch was ein Unternehmensverbund ist, wird europarechtlich definiert, ist im Detail hochkomplex und in Nuancen sehr umstritten. Anders noch als 2021 werden nun Unternehmen von der Behörde schnell zu einem Verbund zusammengefasst– mit der Folge, dass alle bisherigen Anträge der betroffenen Unternehmen vermeintlich unzulässig waren.

Drastisch ein Fall aus Süddeutschland: Zwei Geschwister betreiben jeweils unabhängig voneinander ein Hotel, stehen sogar in Konkurrenz zueinander. Sie haben Überbrückungshilfen erhalten. Nun meint die Behörde: Das sei ein Unternehmensverbund, da eine familiäre Verbindung vorliegt – und fordert die Hilfen zurück. Bundesweit vertreten Bewilligungsstellen plötzlich, dass familiäre Beziehungen zwischen Unternehmen „unwiderlegbar“ zu einem Unternehmensverbund führen, und berufen sich auf das Europarecht. Doch weder ist dies dort normiert, noch hat es die EU-Kommission je so vertreten. Woher diese harte Praxis kommt, können sich viele Steuerberater und Anwälte nicht erklären.

Manche böse Stimme murmelt, Berlin möchte Milliarden aus der Überbrückungshilfe für andere Projekte der Ampelkoalition zurückholen. Sicherlich auch in einigen Fällen zu Recht, wo Hilfen nicht hätten gewährt werden dürfen. Doch oftmals waren Unternehmen und deren Steuerberater gutgläubig, haben die Anträge redlich gestellt, Hilfen erhalten und auf deren Bestehen vertraut. Sie erwischt die Rückforderung nun unerwartet – und führt die Unternehmer nicht selten in die Gefahr der Insolvenz.

Doch so einfach ist es für den Staat nicht: Selbst, wenn alle Hilfen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährt sind, müssen sich die Stellen an den Richtlinien und den dazu erlassenen Fragekatalogen festhalten lassen. Und auch das Verwaltungsverfahrensrecht schützt das Vertrauen der Unternehmen. Immer mehr von ihnen ziehen deshalb vor die Verwaltungsgerichte, auf die eine Klagewelle zurollen könnte, wenn die Regierung in Berlin nicht gegensteuert und die harte Praxis der Bewilligungsstellen stoppt. Doch dafür gibt es derzeit keine Anzeichen – ganz im Gegenteil.

Der Autor ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Fieldfisher in Hamburg.

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