this post was submitted on 16 Aug 2023
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founded 1 year ago
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Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.

In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

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[–] superkret@feddit.de 60 points 1 year ago (1 children)

Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen.

traurige Bayern-Geräusche

[–] teichflamme@lemm.ee 22 points 1 year ago (1 children)

Der Eigenanbau wäre ansonsten aber noch erlaubt, oder?

Das wird in Bayern nämlich niemals kommen lol

[–] superkret@feddit.de 30 points 1 year ago (4 children)

Ja, laut Gesetz müsstest du dann halt alles was du anbaust, selbst rauchen oder entsorgen.
Mit Freunden teilen geht nicht.
Aber meiner Meinung nach wird nach der Teil-Legalisierung die Verfolgung von Einzelpersonen wegen Verstößen eh nicht mehr möglich sein.
(Trotzdem wird die Bayrische Polizei es vermutlich noch weiter versuchen)

[–] Aldileon@feddit.de 17 points 1 year ago (2 children)

Nein unentgeltliche Weitergabe zum gemeinsamen Konsum ist erlaubt, damit man sich z.B. einen Joint teilen kann.

Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?

[–] Anekdoteles@feddit.de 23 points 1 year ago

Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?

Der DNA-Code der Mutterpflanze wird zusammen mit der pseudonymisierten Besitzer-ID einfach auf einer Blockchain gespeichert. /s

[–] indigoamber@social.tchncs.de 5 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

@Aldileon @superkret Das Joint-teilen zum sofortigen Konsum ist aber nach heute üblicher Rechtsprechung schon nicht als Drogenabgabe/-handel einzustufen, nichts was das neue Gesetz bringt oder konkretisiert.

[–] Blaubarschmann@feddit.de 2 points 1 year ago

Ja Rechtsprechung aus der Praxis, aber noch nicht Gesetz. Ich finde das ist schon ein Unterschied wenn es wirklich von vornherein offiziell möglich ist

[–] teichflamme@lemm.ee 9 points 1 year ago (1 children)

Junge, warum so umständlich...

[–] scorpionix@feddit.de 14 points 1 year ago

Weil Cannabis kein Brokkoli ist! /s

[–] plistig@feddit.de 6 points 1 year ago (2 children)

Wenn meine Freunde meine entsorgten Pflanzenreste, die zu viel für mich zum selber rauchen wären, aus meiner Biomülltonne fischen, ohne dass wir darüber reden oder es eine Vergütung für mich dafür gäbe und ich den Diebstahl nicht zur Anzeige brächte, was wäre dann? Da gibt es doch bestimmt einige Gesetzeslücken, die man auf geeignete Weise nutzen könnte. Ü

[–] superkret@feddit.de 8 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Dann haben deine Freunde dir hochgefährliches Rauschgift gestohlen, da der Inhalt deiner Mülltonnen bis zur Abholung dein Eigentum und Besitz bleibt.
Der Staatsanwalt kann dann Anklage auch gegen deinen Willen stellen, wegen des selbstverständlich gegebenen öffentlichen Interesses.

[–] indigoamber@social.tchncs.de 5 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

@plistig @superkret Formal ist die Entsorgung in der Biomülltonne keine "geeignete Maßnahme und Sicherheitsvorkehrung" die vor dem "Zugriff durch Dritte" schützt (§10).

[–] Ooops@kbin.social 4 points 1 year ago (1 children)

Also lieber sicherheitshalber Entsorgung durch Verbrennen im Garten oder auf dem Balkon?

[–] tetha@feddit.de 5 points 1 year ago

Ach komm, wir melden einfach alle Ich-AGs mit Professionellen Entsorgungsdienstleistungen an, und schieben dann die gleichen 50 Euro als Bezahlung zwischen uns hin und her.

[–] mustbe3to20signs@feddit.de 3 points 1 year ago (2 children)

Abgesehen davon geht der Besitz der Reste mit dem Einfüllen in die Biotonne auf die Stadtwerke/Müllbetrieb über. Der Entsorgende könnte also nicht von der Anzeige absehen, da ihm diese Entscheidung gar nicht mehr obliegt.

[–] Tiptopit@feddit.de 5 points 1 year ago (1 children)

Kann ich dann die Stadtwerke/Müllbetriebe anzeigen, weil die zu viel Cannabis besitzen?

[–] mustbe3to20signs@feddit.de 2 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Als Nicht-Jurist würde ich zu Nein tendieren, denn das Cannabis gelangte ja ohne Zutun/Kenntnis in ihren Besitz. Wenn sie es entdecken und behalten, ist es was anderes...

[–] indigoamber@social.tchncs.de 2 points 1 year ago

@mustbe3to20signs Der Besitz wechselst erst wenn der Müll abgeholt wird. Bei Sperrmüll und Containern ist das gelegentlich Thema.

[–] derGottesknecht@feddit.de 3 points 1 year ago (2 children)

Mit Freunden teilen geht nicht.

Gibts da genauere Infos zu? Wenn man den Jugendschutz einhält dürfte da doch nichts dagegen sprechen?

[–] superkret@feddit.de 4 points 1 year ago (4 children)

Besitz, Konsum und Anbau sind für Privatpersonen erlaubt.
Weitergabe an Andere ist im Rahmen von regulierten Grow Clubs erlaubt.
Das impliziert für mich, dass Weitergabe außerhalb von Grow Clubs nicht erlaubt ist.

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[–] indigoamber@social.tchncs.de 4 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

@derGottesknecht @superkret Der Entwurf ist da recht deutlich: §2 "Es ist verboten … (6) Cannabis abzugeben oder weiterzugeben, … (8) Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen."
Im Begründungsteil heißt es dazu noch: "Nummer 6 verbietet die Ab- und Weitergabe von Cannabis. Abgabe betrifft die Besitzverschaffung für Dritte einschließlich des Tausches. Weitergabe meint die Weitergabe im Sinne des Kapitel 4 …" (Kapitel 4 ist der Teil mit den Anbauvereinigungen).

[–] plistig@feddit.de 35 points 1 year ago (1 children)

... der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein ...

Ich verstehe nicht, warum immer noch auf diese Grenze bestanden werden soll. Man kann 100 Wodka-Flaschen im Kofferraum haben und niemanden interessiert es. Aber wehe die Waage im Cannabisclub war schlecht geeicht und sie geben dir ein Gramm mehr, dann bekommst du hart eins in die Fresse von Polizei und Staatsanwaltschaft, die eigentlich besseres zu tun hätten, würde ich denken.

Tschuligom, aber da verstehe ich sogar die Kritik der Union, dass das Gesetz zu Mehrbelastung der Justiz führen kann, auch wenn ich eine geringfügig andere Lösung für das Problem präferieren würde: Stärker und schneller legalisieren. Wenn Kinder nicht mit Rauchware in Berührung kommen sollen, dann verkauft das Gras oder andere Cannabisprodukte halt in Apotheken. Die würden sich freuen, da kannst du dir sicher sein. Aber macht die Abgabe doch nicht über so eine seltsame Clubmitgliedschaft. Der Durchschnittsalki baut den Hopfen ja auch nicht selbst an.

"Es ist zu befürchten, dass illegales Cannabis aufgrund höherer Wirkungsgrade und günstiger Preise stark nachgefragt wird und sich Schwarz- und Legalmarkt hier vermischen", betonte Grote.

Jut ... dann bringt halt Cannabisprodukte mit verschiedenen THC-Konzentrationen auf den Markt. Der Markt regelt das, würde die FDP wohl sagen. Ich kann bei Rewe ein V+Energie mit 2,5% oder eine Flasche Strohrum mit 80% kaufen. So lange ordentlich raufgeschrieben wird, was man da kauft, ist das doch alles OK. Und auf dem legalen Markt werden sich die Verkäufer wohl eher um ordentlich Etikettierung kümmern als es der Dealer im Park tut, oder?

[–] indigoamber@social.tchncs.de 23 points 1 year ago (6 children)

@plistig @hillbicks Weil bei großen Mengen davon auszugehen ist, dass damit Handel getrieben wird / werden soll. Und der Handel muss wegen EU-Gesetzgebung auch weiterhin verboten bleiben.
Der Handel mit Alkohol ist nicht illegal und es ist nur der Jugendschutz zu gewährleisten (abgesehen von üblichen Vorgaben zum Gewerbebetrieb).

[–] scorpionix@feddit.de 7 points 1 year ago (1 children)

Na ja, wenn ich 20 Kisten Bier für die nächste Nachbarschaftsfeier bestellt krät auch wieder kein Hahn danach.

Es gibt einfach keine rationalen Gründe warum Cannabis anders behandelt werden sollte als Alkohol oder Tabak.

[–] indigoamber@social.tchncs.de 6 points 1 year ago (1 children)

@scorpionix Das ist argumentativ halt dünnes Eis. Wen die Ungleichbehandlung stört, für den gibt es auch keine rationalen Gründe Alkohol oder Tabak anders zu behandeln als Cannabis. Könnten auch alle drei Drogen verboten sein.

[–] scorpionix@feddit.de 5 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Natürlich, das die logische Konsequenz. Mit der ich persönlich auch ehrlich gesagt leben könnte. Ich rauche gar nicht und trinke so wenig, dass es auch problemlos ganz sein lassen könnte.

Da das aber in der gesamten Gesellschaft natürlich nicht funktionieren würde, zeigen diverse historische Beispiele, allen vor an die amerikanische Prohibition. Horst Seehofer, der ja zu Beginn der Pandemie noch Innenminister war, lieferte das beste Argument für die Legalisierung: "Wenn wir ~~die Friseursalons schließen~~ die Drogen verbieten, ~~lassen sich die Leute schwarz die Haare schneiden~~ kaufen die Leute beim Dealer.

[–] indigoamber@social.tchncs.de 4 points 1 year ago

@plistig @hillbicks Und was die Waage im Verein angeht, du *musst* ja nicht Mengen nehmen die nahe am gesetzlichen Limit liegen. Wenn du davor Angst hast, dann nimm halt nur 20g mit.
Überhaupt würde ich auch nicht davon ausgehen, dass die Vereine alle das gesetzliche Abgabelimit immer und überall voll ausreizen. Die werden realistischerweise je nach Anbaukapazität und Vorrat darunter bleiben.

[–] plistig@feddit.de 3 points 1 year ago (1 children)

Danke für die Erklärung! Ich finde das "es ist illegal, weil es verboten ist"-Argument nicht sonderlich stichhaltig, weil die EU-Gesetze ja auch nicht in Stein gemeißelt sind. Aber ich schätze mal kleine Schritte in die richtige Richtung sind besser als nichts. Mal sehen, was der nächste Schritt der Union ist, um die Legalisierung zu verhindern.

[–] Blaubarschmann@feddit.de 4 points 1 year ago

EU-Recht zu ändern ist eine ganz andere Hausnummer, man ist ja froh überhaupt national mal sowas auf den Weg zu bringen jetzt. Und das muss halt innerhalb der EU-Vorgaben bleiben, was bedeutet, dass der innereuropäische Handel unterbunden werden muss. Deshalb auch diese komische Lösung mit den "Clubs" wo nicht jeder einfach rein und sich was kaufen kann sondern man sich anmelden muss und das Zeug dann gegen "Gebühr" abgegeben wird, sodass es rechtlich nicht als Verkauf gilt.

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[–] TwoCubed@feddit.de 21 points 1 year ago

Andy ist so 1 Pimmel

[–] the_wise_wolf@feddit.de 19 points 1 year ago (1 children)

Klingt gut. Das wichtigste aus meiner Sicht ist die Erlaubnis für den privaten Anbau und höhere Grenzwerte im Straßenverkehr. Ich habe gerade die Tag zwei Pflanzen abgeerntet und ja, ich habe mehr als 25g zu Hause. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich nach der Legalisierung Probleme bekomme ist viel geringer. Auch den sozialen Aspekt sollte man nicht unterschätzen. Ich verheimliche zwar niemanden, dass ich Cannabis konsumiere, aber offen spreche ich darüber auch nicht.

[–] Anamana@feddit.de 7 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Du darfst ja auch mehr als 25g Zuhause haben. Die 25g Grenze gilt ja nur als Maximalbetrag für die Abholung im Coffeeshop.

[–] the_wise_wolf@feddit.de 2 points 1 year ago (1 children)

Sicher? https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html sagt:

Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.

[–] Anamana@feddit.de 3 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Mein Fehler, liest sich echt so. Bezieht sich aber nur auf konsumfähiges Material. Wenn du also noch drei volle Pflanzen daheim stehen hast ist das nicht illegal.

[–] indigoamber@social.tchncs.de 2 points 1 year ago (1 children)

@Anamana @the_wise_wolf Jein. Schaut in den Entwurf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html (pdf am Seitenende)
Seite 109 / Zu § 3 (Erlaubter Besitz von Cannabis) / Zu Absatz 1: 'Nach Absatz 1 ist Erwachsenen generell der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Dies bezieht sich auf konsumfähiges getrocknetes Pflanzenmaterial. Diese Erlaubnis bezieht sich also sowohl auf den privaten Raum als auch auf ein Mitsich führen in der Öffentlichkeit.'
Nächsten Teil (Zu Absatz 2) auch lesen.

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