eine Eigentümergemeinschaft [hat] Anordnungen der Stadt gut zwei Jahre lang ignoriert.
Die Menschen werden in dem Schreiben gebeten, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen. Wem die Wohnungslosigkeit drohe, der könne sich an die Stadt für eine befristete Notunterkunft wenden.
Gewinne privatisieren und Kosten verallgemeinern? Haftet in so einer Sitaution nicht der Vermieter?