Deutschland
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In meinem Augen gäbe es hier zwei faire Lösungen: Der Schweizer verzichtet zum Versteigerungspreis auf seine Besitzansprüche. Oder was auch passiert ist: Die Familie wird entschädigt, der Schweizer behält das Grundstück.
Das Problem bei deiner Lösung ist, dass das erstens mit Eigenbedarf keine zukunftssichere Lösung für die Familie ist und, dass die gegebenenfalls dann neben der Miete für ihr Haus auch wahrscheinlich noch Kredite für ihr Haus abbezahlen müssten. Das muss man sich im Zweifel auch erst einmal leisten können.
Der Kredit fürs Haus sollte doch mit der Summe die sie vom Schweizer bekommen abgegolten sein?