this post was submitted on 08 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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founded 2 months ago
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[–] kapulsa@feddit.org 16 points 1 month ago (1 children)

Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.

[–] YourPrivatHater@ani.social -3 points 1 month ago (3 children)

Ist auch keine Willkür, das ist laut §102 StPO ein mittel das zur Beweissicherung und Ergreifung von Tätern eingesetzt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html

Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht möglichst viele be und entlastende Beweise vor Gericht anzubringen um ein faires Urteil zu ermöglichen.

[–] kapulsa@feddit.org 15 points 1 month ago (1 children)

Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.

Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.

Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.

[–] federalreverse@feddit.org 7 points 1 month ago (1 children)

Klar, gesetzlich ist das sicher einigermaßen gedeckt. Willkür ist es aber trotzdem, solange keine Hausdurchsuchung zum Beispiel bei Herrn Rukwied stattfindet.

[–] YourPrivatHater@ani.social 0 points 1 month ago (1 children)

Ich würde ja eher für grundsätzlich weniger plädieren, und da es fall abhängig ist kann ich zu dem fall jetzt nichts expizites sagen, der name sagt mir gerade nichts.

[–] federalreverse@feddit.org 2 points 1 month ago (1 children)
[–] YourPrivatHater@ani.social -1 points 1 month ago (2 children)
[–] federalreverse@feddit.org 2 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Erinnerst du dich an den Anfang dieses Jahres? Es gibt natürlich Unterschiede: Die LG arbeitet recht zentralisiert, die Bauerysproteste waren ein ganzes Stück dezentraler organisiert, glaube ich. Trotzdem ist er definitiv mit verantwortlich, dass da einiges aus dem Ruder gelaufen ist.

[–] YourPrivatHater@ani.social 0 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Du glaubst also das Einzelpersonen die in einem protestzug nach Berlin gefahren sind das gleiche Level sind wie Menschen die organisiert mit Luftballons in die sicherheitszone eines Flughafens gegangen sind (Luftballons können durchaus einen Flugzeugabsturz verursachen, besonders bei der Landung oder dem Start) oh und diese haben das auch nicht mehrfach mit mehreren warnungen zur Unterlassung getan...

Das ist wirklich absoluter geistiger Durchfall den du da gerade von dir gegeben hast.

Oh und was heißt aus dem Ruder gelaufen?

[–] federalreverse@feddit.org 4 points 1 month ago (1 children)

Die LG hat nicht erst seit den Flughafenblockaden juristische Probleme. Die Straßenblockaden haben zum Beispiel dazu geführt, dass sie in Bayern als extremistische Vereinigung eingestuft wurden.

Menschen mit Traktoren haben aber ebenso Straßen blockiert und haben sich dabei teils ordentlich daneben benommen. Im Gegensatz zur LG haben es die Bauerys oft nicht mal probiert, Rettungsgassen freizuhalten. Hier in der Region haben sie teils Ausweise kontrolliert und nach Gutdünken Passierscheine ausgestellt. In Brandenburg wurde nachts Mist auf die Autobahn gekippt, wodurch mehrere Menschen schwer verletzt wurden. Habeck an der Fähre zu bedrohen war eine weitere Glanzleistung. Auch die Drohungen mit Ampelpolitikys am Galgen sind nicht unbedingt unproblematisch.

Rukwied hat sich natürlich von einem Teil dieser Dinge distanziert, aber eben meist erst nachdem solche Probleme hochgekocht sind.

[–] YourPrivatHater@ani.social 0 points 1 month ago (1 children)

Wie gesagt, du setzt einzelne, zeitlich ziemlich begrenzte scheiß Aktionen auf eine stufe mit einer Vereinigungen die nicht zu Unrecht als extrenistisch eingestuft wurde. Klar ist da mist gelaufen, aber wenn sich der größte teil der Gruppe von diesen Personen distanziert ist das ein großer unterschied dazu was die LG tut. Siehe gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Und das die nach mehreren außerordentlich Öffentlichkeitswirksamen Straftaten (was auf die Straße kleben in mehreren punkten ist) die Justiz zu arbeiten beginnt ist ja wohl ganz klar. Da gibt's nichts zu diskutieren. Auch das Aktionen wie Gülle auf die Autobahn hart sanktioniert gehören ist fakt, aber das waren eben entweder kleine Gruppen oder Einzelpersonen, nicht der Bauernverband an sich. Die Forderung beim Präsidenten des Bauernverbands Hausdurchsuchungen zu erwirken weil Personen mit denen er nur aufgrund des Berufsstandes Zusammenhänge hat, ist gelinde gesagt faschistoides verhalten.

[–] Don_alForno@feddit.org 1 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

du setzt einzelne, zeitlich ziemlich begrenzte scheiß Aktionen auf eine stufe mit einer Vereinigungen die nicht zu Unrecht als extrenistisch eingestuft wurde.

Nein, du entscheidest hier nach eigenem Gutdünken was eine "einzelne zeitlich begrenzte Scheißaktion" (klingt sehr nach "Vogelschiss der Geschichte", wenn du mich fragst) ist, und was organisiert und extremistisch. Kriterien? Keine erkennbar. Die politische Färbung dafür sehr wohl.

[–] federalreverse@feddit.org 1 points 1 month ago

Vogelschiss der Geschichte

Die Referenz geht mir ein bisschen zu weit. Ansonsten volle Zustimmung zum Inhalt.

[–] Don_alForno@feddit.org 1 points 1 month ago

Misthaufen nachts auf Landstraßen. Mit richtigen Verletzten.

[–] Don_alForno@feddit.org 2 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Nur, dass ja bereits bekannt ist, wer wo geklebt hat. Weitere belastende Beweismittel sind gar nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten. Was sollte das sein? Eine Karte des Flughafens mit roten Kreuzen und Namen wer wo sitzen soll?

Entlastendes werden die Demonstranten schon selbst vorbringen, bzw. es müsste nicht mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt werden.

Es ist eine vorgezogene Bestrafung durch die Exekutive, sonst nichts. So eine Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen (Beweismittel sicherzustellen), sonst ist sie Willkür.