this post was submitted on 25 Jan 2024
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[–] lichtmetzger@feddit.de 3 points 5 months ago* (last edited 5 months ago)

Schon ein interessantes Urteil. Auch wenn ich KuchenTV für höchst asozial halte, finde ich die Entscheidung des BVG fragwürdig. Es gibt genug belegte Fälle, in denen die Streamerin Shurjoka Lügen über ihn verbreitet hat, auf die er einfach nur reagiert hat.

Diese hat sich auf Twitter beim Twitchsupport über ihn beschwert und er wurde daraufhin ohne Angabe von Gründen gebannt.

Eine gewisse Dringlichkeit besteht hier ja schon, immerhin gehen ihm nun die ganzen Einnahmen flöten während er gesperrt ist.

Man muss auch klar sagen: Er hat NICHT den Prozess verloren. Er hat nur keinen früheren Termin für das Einstweilige Verfügungsverfahren bekommen. Ein Hauptsacheprozess ist noch nicht terminiert.

Finde die Einschätzung von Tobias Huch dazu sehr interessant. Twitch hat ihm keine Banngründe genannt und wenn es keine gibt, werden sie ihn wieder entsperren müssen. Und er wird es sich dann sicher auch nicht nehmen lassen, Regressforderungen zu stellen.