this post was submitted on 17 Jan 2024
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ich_iel

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Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.

Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!


Matrix


📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich


Befreundete Kommunen:


Regeln:

1. Seid nett zueinander

Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.

2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben

Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.

Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbungAlle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von UnterhaltungenAlle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträgeich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine ÜberfälleWer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-MaimaisMaimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische PlattformAlle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine FalschmeldungenBeiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.


Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de

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[–] Dunstabzugshaubitze@feddit.de 33 points 7 months ago (1 children)

wir müssen Verfassungsfeinde doch unbedingt mit Steuergeldern fördern!

das würd doch nicht so einfach gehen, wenn man denen das politisches Vehikel nimmt.

/s

[–] Roflmasterbigpimp@lemmy.world 20 points 7 months ago (2 children)

Erstmal mega guter Name! Zweitens bin ich mir bei dem /s nicht so sicher 🥲

[–] LennCube@feddit.de 30 points 7 months ago (1 children)
[–] Roflmasterbigpimp@lemmy.world 1 points 7 months ago* (last edited 7 months ago)

Die hat aber nen ganz schönen Sog wenn die so viel Rauch, Feuer und sogar ein Geschoss aus dem Panzerinneren abziehen kann. 🥸

Könnte ich gebrauchen wenn ich mal wieder mit Knoblauch koche. 🤔

[–] ErKaf@feddit.de 13 points 7 months ago* (last edited 7 months ago) (3 children)

Die Bundesregierung ist doch nicht, wer andere Partein verbieten kann. Sonst könnten Parteien doch ihre Konkurrenz ausschalten.

Das liegt doch in der Hand vom Verfassungsschutz oder nicht?

Edit: Ja hab Unrecht. Müsst mich nicht mehr korrigieren. haha ^^

[–] pleb_maximus@feddit.de 30 points 7 months ago

Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:

Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren

Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

  • der Deutsche Bundestag
  • der Bundesrat
  • die Bundesregierung

Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

Qualle

Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.

[–] CJOtheReal@ani.social 9 points 7 months ago

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot

TLDR: Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren Bearbeiten

Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

der Deutsche Bundestag
der Bundesrat
die Bundesregierung

Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

[–] Roflmasterbigpimp@lemmy.world 8 points 7 months ago* (last edited 7 months ago) (1 children)

Die Regierung kann über den Bundestag das Verbotsverfahren anstoßen. Machen tut es das Bundesverfassungsgericht. Aber erst nach Anstoß. Laut dem hier kann Sie das sogar als eigenes Organ(?) Wird zumindest separat erwähnt.

[–] bob_lemon@feddit.de 3 points 7 months ago

Kleine Korrektur: Die Regierung braucht dazu nicht den Bundestag, die können das direkt anstoßen. Der Bundestag selbst kann das aber auch.

[–] hordenduopol@lemmy.world 6 points 7 months ago

Auch Landesregierungen können den Prozess anstoßen.