this post was submitted on 10 Mar 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Zumal das so wie Merz das vor hat wahrscheinlich (und glücklicherweise) einfach vom Verfassungsgericht kassiert wird. Warum sollte man die Leistungen komplett streichen dürfen, wenn schon zu hohe Sanktionen nicht verfassungsgemäß waren?
https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-urteil-105.html
Da wurde sogar explizit gesagt, dass Sanktionen von 60 oder 100 Prozent der Menschenwürde entgegenstehen.
Von sowas wie dem Grundgesetz lässt sich Fotzenfritz doch nicht aufhalten. Und bis das ~~VG~~ BVerfG sich dem annimmt ist der Schaden schon angerichtet und lässt sich nicht einfach wieder korrigieren. Die AfD wirds freuen
VG sind i.d.R. Verwaltungsgerichte, Verfassungsgerichte sind VerfG.
Danke, das war die Sorte Diskussion die ich haben wollte :D
Wat mut, dat mut.
Im vorliegenden Fall das BVerfG 🤓
Ist halt sehr schade, dass verfassungsfeindliches und korruptes Verhalten gerade an den Konservativen selten kleben bleibt.
Weil Konservative Wähler sich nicht um Moral kümmern sondern streng nach dem Prinzip "Fuck you, I've got mine" leben. Solange es Steuergeschenke und Rentenerhöhungen regnet ist denen alles egal, auf Migranten und andere Minderheiten einzuschlagen ist da bloß ein netter Bonus
Die schreiben einfach mit weißer Textfarbe und Schriftgröße 2 in den Paragraphen, der dann das Sondervermögen regelt, sowas wie
"Menschenwürde giltet nicht für Arbeitslose und Ausländer"
Und - zack - kann has BVerfG gar nichts mehr.
Vielleicht kann er einfach kurz umdefinieren, dass arme Leute keine Menschen sind. /s