this post was submitted on 16 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

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founded 2 months ago
MODERATORS
 

Der sächsische AfD-Landesverband ist mit seinem Eilantrag gescheitert: Laut Verwaltungsgericht ist die Einstufung als gesichert rechtsextrem rechtens.

Die AfD in Sachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz ab. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.

[...]

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[–] agressivelyPassive@feddit.de 11 points 1 month ago (2 children)

Was ich hier wirklich komisch finde (das mag aber an meinen mangelnden Jura Kenntnissen liegen), wenn eine Partei gesichert rechtsextrem ist und Rechtsextremismus quasi per Definition Grundgesetz/FDGO abschaffen will, dann heißt das, dass die Partei gegen das Grundgesetz ist. Eine Partei die gegen das Grundgesetz ist, muss dann in Folge doch quasi automatisch verboten werden oder zumindest verbietbar sein.

[–] SapphireSphinx@feddit.org 3 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

muss dann in Folge doch quasi automatisch verboten werden oder zumindest verbietbar sein.

Das muss halt die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat beantragen (§ 43 BVerfGG). Von Scholz dem Verschwundenem und seiner SPD ist da ja eher nichts zu erwarten. Die Hoffnung stammt diesmal aus der CDU, so bitter das auch sein mag.

Der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz macht sich seit Jahren für ein AfD-Verbot stark. Nun hat der CDU-Mann laut »taz« genügend Abgeordnete zusammen, um sein Begehr auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-abgeordneter-marco-wanderwitz-will-verbotsantrag-im-bundestag-einbringen-a-d7b77d66-b9ac-4226-8105-2747e19003c3

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