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"Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025." Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

"Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.

Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. "Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", sagte Lindner im "Interview der Woche" von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. "Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden."

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: "Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025."

Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. "Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.

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[–] greenthumbup@feddit.de 13 points 1 year ago (3 children)

Ich verstehe nicht, wieso das aktuell als vollkommen neues Thema behandelt wird und so viele verschiedene Meinungen exiszieren. Steht die Abschaffung nicht direkt als Absicht im Koalitionsvertrag drin? Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

S. 92 im Koalitionsvertrag

[–] geissi@feddit.de 19 points 1 year ago

Der Koalitionsvertrag ist nur dann relevant wenn er in das Narrativ der FDP passt.

[–] Xenon@lemmy.world 18 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Ich bin kein Steuerexperte, aber sind die Steuerklassen nicht prinzipiell für das Splitting egal? Steuerklassen sind doch nur dafür da, damit der Arbeitgeber weiß, wie viel Steuern er monatlich vom Gehalt ans Finanzamt überweisen soll, da der natürlich keine Informationen über die Einkünfte des Ehepartners hat.

Am Ende des Steuerjahres werden dann aber vom Finanzamt trotzdem die Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet, unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Basierend darauf berechnet sich der Steuersatz (sodass effektiv die gleichen Steuern anfallen, als wenn sich das Einkommen genau gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilen würde). Die Differenz zu den bereits gezahlten Steuern durch den Arbeitgeber wird erstattet bzw. muss nachgezahlt werden.

So wie ich das verstehe, würde der Wegfall der Steuerklassen nur dazu führen, dass monatlich je nach Situation höhere Steuern als jetzt gezahlt würden, die man mit der Steuererklärung aber wieder zurück bekäme.

[–] vanZuider@feddit.de 2 points 1 year ago (1 children)

Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

Bin kein Steuerberater, aber was ich auf die Schnelle gefunden habe, klingt für mich danach, als ob auch das Faktorverfahren eine Form des Splittings ist:

Wie wird das Faktorverfahren berechnet?

Zunächst berechnet das Finanzamt die nach dem Splittingverfahren zu zahlende Lohnsteuer. Die Berechnung berücksichtigt für jeden Partner die persönlichen Steuerfreibeträge wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer in Steuerklasse 4. Anschließend wird die Lohnsteuer nach dem Splittingtarif durch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 geteilt. Das Ergebnis ist der Faktor, der immer kleiner als eins ist.

https://www.steuertipps.de/lexikon/f/faktorverfahren

[–] greenthumbup@feddit.de -1 points 1 year ago (1 children)

Stimmt. Der Steuervorteil bej 4/4+Faktor bleibt recht groß, auch wenn minimal kleiner als mit 5/3. Ich verstehe die Rechnung zwar auch nicht vollständig, aber der das sagen zumindest die online-rechner.

[–] friendlymessage@feddit.de 5 points 1 year ago

Es gibt keinen großen Unterschied, nach der Steuererklärung kommt das selbe raus nur bei 3/5 wird das Splitting direkt angewannt, das heißt der gemeinsame Steuersatz direkt auf beide Gehälter gerechnet, bei 4/4 bekommt man den Effekt erst nach der Steuererklärung. 4/4 mit Faktor ist ein Zwischending.