this post was submitted on 31 Oct 2023
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Es besteht ein Unterschied zwischen Selbstverteidigung und Notwehr. Selbstverteidigung kann durchaus präventiv sein, z.B. Faschos aus dem Weg zu gehen, um die Gefahr eines Angriffs zu verringern. Notwehr ist aber die Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. Ein Jurist kann das wahrscheinlich besser beurteilen, aber ob 'Notwehr' bei Klimaklebern überhaupt greift (da keine gegenwärtige Bedrohung von Leben, Unversehrtheit, Freiheit oder Eigentum besteht), ist höchst fraglich. Es kann also gut sein, dass jemand, der aus vermeintlicher 'Notwehr' heraus einem Klimakleber eins aufs Dach geben will, sich selbst zum rechtswidrigen Angreifer macht, der dann entsprechende, tatsächliche Notwehr dulden muss.
Zu den Klimaklebern: Beit Notwehr ist es auch so, dass die Gewalt in der mildesten möglichen Form begangen wird. Da die mildeste mögliche Tat das Rufen der Polizei wäre greift Notwehr hier nicht.
Ganz genau. Mit der Behauptung, dass Notwehr 'alles, was erforderlich ist', um eine Straftat zu beenden, liegt die BILD meilenweit daneben. Wenn man mit Fäusten angegriffen wird, darf man den Angreifer auch nicht einfach niederschiessen - das ist keine Notwehr, sondern Eskalation.
Ich frag mich ja ob da dann § 111 STGB greift?